Unternehmensrecht · Aus der Mitte Deutschlands – für Unternehmer, Gesellschafter & Geschäftsführer, persönlich vor Ort & digital

Unternehmens­recht –
klar beraten,
entschlossen vertreten.

GmbH-Recht, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Unternehmenskauf und -nachfolge, Handelsrecht sowie Unternehmensverträge – wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Ihr rechtlicher Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – vor seiner anwaltlichen Laufbahn im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling) tätig, ein wirtschaftliches Fundament, das gesellschaftsrechtliche Fragen im unternehmerischen Kontext löst. Im Rücken das Team der HLP GmbH an den Standorten Weimar und Leipzig. Recht und Steuern aus einer Hand – gerade im Gesellschaftsrecht entscheidend, weil fast jede Weichenstellung beide Seiten hat.

Zusammenarbeit klären · vertraulich · unverbindlich
Rechtsanwälte + Steuerberaterin einer Gesellschaft – eine Abstimmung entfällt
Bank- & VersicherungspraxisCommerzbank, Gerling
Dr. Niels Lierowehemaliger Zivilrichter am LG Hamburg
Zwei StandorteWeimar & Leipzig
Zwei KammerbezirkeThüringen & Sachsen

Unternehmensrecht bei HLP – auf einen Blick

RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH beraten im Gesellschafts- und Unternehmensrecht Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen – von der Gründung über den Gesellschafterstreit bis zum Unternehmenskauf. Auf Wunsch mit steuerlicher Beratung aus einer Hand durch die Steuerberater der HLP GmbH. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit. Erstkontakt: 03643 85 00 12.

GmbH- & Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit
Geschäftsführerhaftung
Unternehmenskauf & Nachfolge
Handels- & Vertragsrecht
Person

Rechtsanwalt
Markus Presch

Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Gemeinsam beraten wir Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts – von der Gründung bis zum Unternehmensverkauf.

„Beratung von Unternehmern für Unternehmer – geradlinig, unkompliziert und auf Augenhöhe."

Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament ermöglicht es uns, gesellschaftsrechtliche Fragen nicht isoliert rechtlich, sondern im unternehmerischen Kontext zu lösen.

In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Rechtliche und steuerliche Fragen werden intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner für beides. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.

Fachlich am Puls: Das Gesellschaftsrecht entwickelt sich stetig weiter – neue Gesetze wie das MoPeG, aktuelle Rechtsprechung und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Durch kontinuierliche Fortbildung und die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung im Team sind wir stets auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Struktur und Ihre Verträge auf dem heutigen Recht beruhen.

Rechtsanwalt Markus Presch, HLP GmbH
Unternehmensrecht.Markus Presch · Rechtsanwalt & Geschäftsführer der HLP GmbH
Kanzlei
HLP GmbH
Standorte
Weimar & Leipzig
Hintergrund
Bank & Versicherung
Im Team
2 Steuerberater
Sprachen
DE · EN · RU · FR
Zulassung
RA-Kammer Thüringen & Sachsen
Mandanten

Wen wir beraten

Vom Gesellschaftsvertrag bis zur Unternehmensnachfolge – wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand. Sie schildern Ihr Anliegen, wir ordnen es ein und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich wie, wenn nötig, vor Gericht.

01

GmbH- & UG-Gesellschafter

Sie sind an einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beteiligt – als Gründungsgesellschafter oder späterer Erwerber eines Anteils? Wir beraten zu Ihren Rechten und Pflichten, von der Gesellschafterversammlung bis zum Gesellschafterstreit.

02

Geschäftsführer

Sie führen als Fremd- oder Gesellschafter-Geschäftsführer ein Unternehmen? Wir gestalten Ihren Anstellungsvertrag, beraten zu Haftungsfragen und vertreten Sie bei Abberufung oder Kündigung.

03

Familienunternehmen

Mehrere Generationen, mehrere Stimmen: Wir beraten Familienunternehmen zu Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeplanung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen innerhalb der Familie.

04

Startups & Nachfolger

Sie gründen neu oder übernehmen ein bestehendes Unternehmen? Wir begleiten Gründung, Beteiligungsverträge und die rechtliche Seite von Nachfolge und Unternehmenskauf.

Zusammenarbeit

Zusammenspiel mit Ihrem Steuerberater – oder wir übernehmen beides

Viele gesellschaftsrechtliche Fragen haben eine steuerliche Seite – von der Rechtsformwahl über die Umwandlung bis zur Unternehmensnachfolge. Wenn Sie einen eigenen Steuerberater haben, arbeiten wir eng mit ihm zusammen und stimmen die rechtliche Gestaltung mit der steuerlichen ab.

Wenn Sie möchten, übernehmen unsere eigenen Steuerberater Kai-Uwe Hesse und Kerstin Bader die steuerliche Seite gleich mit – dann kommen rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand, ohne separate Abstimmung zwischen zwei Kanzleien.

Leistungen

Was wir für Sie tun

Gesellschaftsrechtliche Beratung, die rechtlich präzise und wirtschaftlich sinnvoll ist – für Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand.

01

Beratung & Gestaltung

Gründung, Satzung, Verträge und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung – wir entwickeln Strukturen, die zu Ihrem Unternehmen passen und im Alltag tragfähig sind.

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02

Konfliktlösung & Vertretung

Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Abberufung – wenn es zum Konflikt kommt, vertreten wir Ihre Position klar und, wenn nötig, auch vor Gericht.

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03

Transaktionen & Nachfolge

Unternehmenskauf, -verkauf und Nachfolgeplanung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, gemeinsam mit unseren Steuerberatern für die steuerliche Seite.

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360°-Beratung aus einer Hand: In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater gemeinsam. Rechtliche und steuerliche Aspekte werden koordiniert – kein Abstimmungsaufwand, ein Ansprechpartner. Zur Kanzlei-Website →
Rechtsgebiete

Unternehmensrecht – alle Bereiche

Vom GmbH-Recht bis zum Unternehmenskauf – wir beraten Sie in sämtlichen gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.

GmbH- & Gesellschaftsrecht

+
Gründung, Satzungsgestaltung, Kapitalmaßnahmen und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung für GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG. Wir begleiten Sie von der ersten Struktur bis zur Umwandlung – rechtssicher und praxisnah.

Gesellschafterstreit & Gesellschafterversammlung

+
Rechtliche Bewertung und Lösung von Konflikten zwischen Gesellschaftern, Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen, Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse. Dr. Niels Lierow bringt hierbei seine Erfahrung als ehemaliger Zivilrichter ein.

Geschäftsführer – Anstellung, Haftung, Abberufung

+
Gestaltung von Anstellungsverträgen, Beratung zu Sorgfaltspflichten und Haftungsvermeidung (§ 43 GmbHG) sowie Vertretung bei Abberufung und Kündigung. Organstellung und Anstellungsvertrag sind dabei rechtlich getrennt zu betrachten.

Unternehmenskauf & Nachfolge (M&A)

+
Begleitung von Käufern und Verkäufern durch den gesamten Transaktionsprozess – Letter of Intent, Due Diligence, Kaufvertrag (SPA) und Closing – sowie Beratung zur Unternehmensnachfolge in Familie, Management oder an externe Käufer.

Handels- & Vertriebsrecht

+
Handelsvertreter- und Vertriebsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-Geschäftsverkehr sowie Beratung zu Handelsregister- und Prokurafragen – für einen rechtssicheren Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.

Unternehmensverträge

+
Gestaltung und Prüfung individueller Verträge – von Gesellschaftervereinbarungen über Geheimhaltungsvereinbarungen bis zu Liefer- und Kooperationsverträgen – zugeschnitten auf Ihr Geschäftsmodell.
Leistung 01

GmbH- & Gesellschaftsrecht

Von der Gründung über die laufende Beratung bis zur Satzungsänderung – das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen, in dem Ihr Unternehmen handelt. Eine durchdachte Satzung und klare Gesellschaftervereinbarungen verhindern viele Konflikte, bevor sie entstehen.

Wir begleiten GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und andere Gesellschaftsformen von der Gründung bis zur laufenden Beratung – Satzungsgestaltung, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen sowie die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen.

  • Gründung von GmbH, UG und GmbH & Co. KG
  • Satzungsgestaltung und Gesellschaftervereinbarungen
  • Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung (§ 46 GmbHG)
  • Kapitalerhöhung, -herabsetzung und Anteilsübertragung
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung

Direkt anfragen

Ob Neugründung oder Änderung einer bestehenden Struktur – wir prüfen, was rechtlich und steuerlich zu Ihrem Unternehmen passt.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de


Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Leistung 02

Gesellschafterstreit & Gesellschafterversammlung

Aus geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten kann schnell ein offener Gesellschafterstreit werden – über Gewinnverwendung, Geschäftsführung oder die Zukunft des Unternehmens. Wer hier zu spät oder unvorbereitet handelt, riskiert eine dauerhafte Blockade der Gesellschaft.

Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer in Konfliktsituationen – von der rechtlichen Bewertung über die Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Dr. Niels Lierow bringt dabei seine Erfahrung als ehemaliger Zivilrichter am Landgericht Hamburg ein.

  • Rechtliche Bewertung von Konflikten zwischen Gesellschaftern
  • Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen
  • Anfechtung fehlerhafter Gesellschafterbeschlüsse
  • Ausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Gesellschafterklage (actio pro socio)
  • Vertretung vor Gericht bei eskalierten Konflikten

Direkt anfragen

Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Sprechen Sie uns an, bevor eine Versammlung eskaliert.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

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Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Leistung 03

Geschäftsführer – Anstellung, Haftung, Abberufung

Als Geschäftsführer stehen Sie zwischen unternehmerischer Verantwortung und persönlichem Haftungsrisiko. Anstellungsvertrag und Organstellung sind zwei rechtlich getrennte Ebenen, die häufig durcheinandergeraten – mit Folgen gerade im Konfliktfall.

Wir gestalten Geschäftsführer-Anstellungsverträge, beraten zu Sorgfaltspflichten und Haftungsvermeidung und vertreten Geschäftsführer wie Gesellschaften bei Abberufung, Kündigung oder Haftungsfragen.

  • Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Haftungsvermeidung nach § 43 GmbHG
  • Abberufung und Kündigung – Organstellung und Anstellungsvertrag getrennt betrachtet
  • D&O-Versicherung: Umfang und Sinnhaftigkeit prüfen
  • Verhalten in der Unternehmenskrise
  • Vertretung in Haftungsprozessen

Direkt anfragen

Ob Vertragsgestaltung, Krisensituation oder bereits laufender Streit – wir ordnen Ihre Lage schnell ein.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

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Leistung 04

Unternehmenskauf & Nachfolge (M&A)

Ob Kauf, Verkauf oder die Übergabe an die nächste Generation – eine Unternehmenstransaktion ist eine der komplexesten unternehmerischen Entscheidungen. Recht und Steuern greifen hier besonders eng ineinander.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch den gesamten Prozess – von der ersten Absichtserklärung (Letter of Intent) über die Due Diligence und den Kaufvertrag bis zum Übergang (Closing). Bei Nachfolgen stimmen wir Gesellschaftsvertrag, Testament und steuerliche Gestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern aufeinander ab.

  • Letter of Intent, NDA und Verhandlungsführung
  • Rechtliche Due Diligence
  • Unternehmenskaufvertrag (SPA): Garantien, Freistellungen, Wettbewerbsverbote
  • Share Deal oder Asset Deal – Strukturierung der Transaktion
  • Unternehmensnachfolge: Familie, Management-Buy-out oder externer Verkauf
  • Begleitung bis zum Closing

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Vertraulichkeit hat bei Transaktionen oberste Priorität. Ein erstes, unverbindliches Gespräch schafft Klarheit über den weiteren Weg.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

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Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Leistung 05

Handels- & Vertriebsrecht

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten eigene Regeln – vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben bis zu Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen. Wer diese Besonderheiten kennt, vermeidet unnötige Risiken im Tagesgeschäft.

Wir beraten zu Handelsvertreter-, Vertriebs- und Handelsgeschäften, prüfen und gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Bereich und vertreten Unternehmen bei Streitigkeiten mit Geschäftspartnern.

  • Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Geschäftsverkehr
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Handelsbräuche
  • Prokura und Handelsregisteranmeldungen
  • Lieferketten- und Bezugsvereinbarungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Geschäftspartnern

Direkt anfragen

Klare Verträge im Tagesgeschäft ersparen später viel Ärger. Wir prüfen, wo Nachbesserungsbedarf besteht.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de


Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Leistung 06

Unternehmensverträge

Ob Gesellschaftervereinbarung, Geheimhaltungsvereinbarung oder Dienstleistungsvertrag – die Qualität Ihrer Verträge entscheidet oft erst im Streitfall über den Ausgang. Ein Vertrag, der nur im Idealfall funktioniert, ist kein guter Vertrag.

Wir gestalten und prüfen Unternehmensverträge aller Art – individuell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten, nicht als unangepasstes Muster aus dem Internet.

  • Gesellschaftervereinbarungen neben der Satzung
  • Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
  • Geschäftsführer- und Beraterverträge
  • Liefer-, Kooperations- und Dienstleistungsverträge
  • Wettbewerbsverbote
  • Vertragsverhandlung und -durchsetzung

Direkt anfragen

Lassen Sie zentrale Verträge vor der Unterschrift prüfen – nicht erst, wenn es zum Streit kommt.

Zentrale Weimar: 03643 85 00 12

E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de


Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)

Gesellschafterstreit, Vertragsfrage oder Unternehmensverkauf?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Online-Termin spart Ihnen Zeit und Kosten.

Wenn es ernst wird

Aus der Unternehmenskrise wird ein Strafverfahren? Dann verteidigen wir.

Insolvenzverschleppung, nicht abgeführte Sozialabgaben oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Gesellschaft – sobald es strafrechtlich wird, zählen Erfahrung und schnelles Handeln. Auf unserer Spezialseite zum Steuerstrafrecht sehen Sie, wie wir verteidigen.

Zur Seite Steuerstrafrecht
Wissen

Wichtige Begriffe im Unternehmensrecht

Kurz und verständlich erklärt – die zentralen Begriffe, die im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen immer wieder auftauchen.

vGA (verdeckte Gewinnausschüttung)

Eine Vermögensverschiebung von der Gesellschaft an einen Gesellschafter, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und einem Fremdvergleich nicht standhält – etwa ein überhöhtes Geschäftsführergehalt.

Gesellschafterbeschluss

Die Entscheidung der Gesellschafterversammlung einer GmbH, etwa über Gewinnverwendung, Satzungsänderungen oder die Bestellung von Geschäftsführern (§ 46 GmbHG).

Geschäftsführerhaftung

Die persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen, etwa bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG). Im Regelfall haftet dagegen die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen.

Due Diligence

Die strukturierte Prüfung eines Unternehmens vor einem Kauf, Verkauf oder einer Beteiligung – rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich, um Risiken vor Vertragsschluss zu erkennen.

Asset Deal / Share Deal

Zwei Grundformen des Unternehmenskaufs: Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, beim Share Deal Geschäftsanteile am Rechtsträger selbst.

Drag-along (Mitverkaufspflicht)

Eine Satzungsklausel, die Minderheitsgesellschafter verpflichtet, ihre Anteile mitzuverkaufen, wenn die Mehrheit ihre Anteile an einen Käufer veräußert.

Vinkulierung

Eine Satzungsklausel, wonach die Übertragung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter gebunden ist.

Abfindungsklausel

Eine Regelung, die festlegt, wie ein ausscheidender Gesellschafter für seinen Anteil entschädigt wird – ein häufiger Streitpunkt bei unklarer oder zu niedriger Bemessung.

D&O-Versicherung

Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt Geschäftsführer und andere Organe vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.

Satzung (Gesellschaftsvertrag)

Die Grundordnung einer GmbH – Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital sowie Regeln zu Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Anteilsübertragung.

Wissen & Themen

Weitere Themen im Unternehmensrecht

Über die häufigsten Fragen hinaus begegnen uns in der Beratung regelmäßig weitere Themen aus dem Gesellschafts- und Unternehmensbereich. Ein erster Überblick mit Verweis auf unseren Ratgeber – für die Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns gerne an.

Gründung, Struktur & laufender Betrieb

MoPeG: neues Recht der PersonengesellschaftenWas sich für GbR, OHG und KG geändert hat.

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sind GbR, OHG und KG neu geordnet; unter anderem gibt es jetzt ein Gesellschaftsregister für die GbR. Für bestehende Personengesellschaften lohnt sich ein Blick auf Anpassungsbedarf bei Gesellschaftsverträgen und Registrierungspflichten.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Die digitale GmbH-GründungNotartermin per Video statt persönlichem Erscheinen.

Eine GmbH lässt sich inzwischen auch per Video-Notartermin gründen, ohne persönliches Erscheinen beim Notar. Das beschleunigt die Gründung, ersetzt aber nicht die sorgfältige inhaltliche Vorbereitung von Satzung und Gesellschaftervereinbarung.

Zum Beitrag im Ratgeber →

GmbH oder GmbH & Co. KG?Der direkte Vergleich zweier gängiger Rechtsformen.

GmbH und GmbH & Co. KG unterscheiden sich in Haftung, Besteuerung und Publizitätspflichten. Welche Rechtsform passt, hängt von der geplanten Unternehmensgröße, der Nachfolge und den steuerlichen Zielen ab.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Geschäftsgeheimnisse schützenPflichten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz.

Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur, wenn das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft – etwa durch Vertraulichkeitsvereinbarungen und Zugriffsbeschränkungen. Ohne solche Maßnahmen entfällt der gesetzliche Schutz häufig ganz.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Wettbewerbsverbot für Gesellschafter & GeschäftsführerWas während und nach der Tätigkeit zulässig ist.

Gesellschafter und Geschäftsführer unterliegen häufig einem Wettbewerbsverbot während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen; nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind dagegen nur unter engeren Voraussetzungen wirksam. Eine klare vertragliche Regelung schafft Sicherheit für beide Seiten.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Nachfolge, Transaktionen & Sonderfälle

Unternehmensnachfolge: die Wege im ÜberblickFamilie, Management-Buy-out oder externer Verkauf.

Nachfolge kann innerhalb der Familie, an Mitarbeiter (Management-Buy-out) oder an externe Käufer erfolgen. Jeder Weg hat eigene rechtliche und steuerliche Weichenstellungen, die frühzeitig bedacht werden sollten.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Due Diligence beim UnternehmenskaufRisiken erkennen, bevor man kauft.

Die Due Diligence untersucht vor dem Kauf rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken des Zielunternehmens – von bestehenden Verträgen über Rechtsstreitigkeiten bis zu Arbeitsverhältnissen. Erkannte Risiken fließen in Kaufpreis, Garantien oder Freistellungen ein.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Share Deal oder Asset Deal?Die zwei Wege des Unternehmenskaufs.

Beim Share Deal wechseln Anteile den Eigentümer, beim Asset Deal einzelne Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse. Die Wahl beeinflusst Haftung, Vertragsübergang und Besteuerung – eine Entscheidung, die Recht und Steuern gemeinsam beantworten.

Zum Beitrag im Ratgeber →

StaRUG: Restrukturierung als Alternative zur InsolvenzSanierung noch vor dem Insolvenzverfahren.

Das StaRUG eröffnet Unternehmen in der Krise – noch vor einer Insolvenz – ein gerichtsnahes Restrukturierungsverfahren, um mit einem Teil der Gläubiger einen Sanierungsplan umzusetzen. Es setzt eine frühzeitige, sorgfältige Vorbereitung voraus.

Zum Beitrag im Ratgeber →

Holding gründenRechtliche Gestaltung und steuerliche Wirkung im Zusammenspiel.

Eine Holdingstruktur bündelt Beteiligungen in einer Muttergesellschaft und kann Haftung, Nachfolge und Besteuerung des Unternehmens günstig gestalten. Die rechtliche Struktur und die steuerliche Wirkung müssen dabei von Anfang an zusammengedacht werden.

Zum Beitrag im Ratgeber →

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Unternehmensrecht

Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.

Ihr Fall ist individuell. Diese Antworten bieten Orientierung – sie ersetzen keine persönliche Beratung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Einschätzung.

Wann brauche ich einen Anwalt für Unternehmensrecht statt nur meinen Steuerberater?

+
Der Steuerberater begleitet die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen. Ein Anwalt für Unternehmensrecht wird zusätzlich gebraucht, wenn Verträge verhandelt oder geprüft werden müssen, wenn es zwischen Gesellschaftern zum Streit kommt, bei Haftungsfragen für Geschäftsführer oder beim Kauf und Verkauf eines Unternehmens. In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater im selben Haus zusammen, sodass rechtliche und steuerliche Fragen nicht getrennt beantwortet werden müssen.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und GmbH & Co. KG?

+
Die GmbH ist eine eigenständige Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, bei der die GmbH als Komplementärin die persönliche Haftung übernimmt – die eigentlichen Unternehmer sind meist als Kommanditisten nur mit ihrer Einlage beteiligt. Welche Rechtsform passt, hängt von Haftung, Steuerfolgen und Nachfolgeplanung ab. Wir beraten Sie dazu gemeinsam mit unseren Steuerberatern.

Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?

+
Im Regelfall haftet die GmbH mit ihrem eigenen Vermögen, nicht der Geschäftsführer persönlich. Eine persönliche Haftung kann aber entstehen, etwa bei Verletzung der Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG, bei verspäteter Reaktion auf eine Unternehmenskrise oder bei bestimmten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichtverletzungen. Wir prüfen frühzeitig, wo Haftungsrisiken bestehen, und zeigen, wie sie sich vermeiden lassen.

Kann ich als Geschäftsführer jederzeit abberufen werden?

+
Die Bestellung zum Geschäftsführer ist gesellschaftsrechtlich grundsätzlich jederzeit widerruflich – unabhängig davon, was der Anstellungsvertrag regelt. Organstellung und Anstellungsvertrag (Vergütung, Kündigungsfristen) sind rechtlich zu trennen: Die Abberufung als Organ beendet nicht automatisch den Anstellungsvertrag. Wir prüfen, welche Ansprüche nach einer Abberufung bestehen bleiben.

Was tun bei Streit zwischen Gesellschaftern?

+
Zunächst prüfen wir Satzung und eventuelle Gesellschaftervereinbarungen auf Regelungen zu Stimmrechten, Beschlussfassung und Ausschluss. Häufig lässt sich ein Konflikt durch klare rechtliche Einordnung und eine gut vorbereitete Gesellschafterversammlung entschärfen; wo nötig, vertreten wir Sie auch gerichtlich – etwa bei der Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse.

Was ist bei einer Gesellschafterversammlung zu beachten?

+
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der GmbH und entscheidet über die in § 46 GmbHG genannten Angelegenheiten – unter anderem über Jahresabschluss, Gewinnverwendung sowie Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Einladung, Ankündigung und Beschlussfähigkeit richten sich nach Gesetz und Satzung. Formfehler bei Einladung oder Beschlussfassung können Beschlüsse angreifbar machen – wir bereiten Versammlungen rechtssicher vor und begleiten sie.

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

+
Beim Share Deal werden Geschäftsanteile am Unternehmen übertragen, das Unternehmen selbst bleibt als Rechtsträger unverändert. Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse gezielt übertragen. Beide Wege haben unterschiedliche Folgen für Haftung, Verträge, Mitarbeiter und Steuern. Welcher Weg passt, klären wir gemeinsam mit unseren Steuerberatern.

Was prüft eine Due Diligence beim Unternehmenskauf?

+
Die Due Diligence ist die strukturierte Prüfung eines Zielunternehmens vor dem Kauf – rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich. Ziel ist, Risiken zu erkennen, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird, und sie im Kaufpreis oder in Garantien und Freistellungen abzubilden. Wir übernehmen die rechtliche Due Diligence und stimmen uns eng mit den Steuerberatern der HLP GmbH ab.

Wie bereite ich meine Unternehmensnachfolge rechtlich vor?

+
Eine gute Nachfolgeplanung beginnt Jahre vor der eigentlichen Übergabe: Gesellschaftsvertrag und Testament müssen zueinander passen, Nachfolger sollten rechtzeitig eingebunden werden. Ob Übergabe an die Familie, an Mitarbeiter (Management-Buy-out) oder Verkauf an einen externen Käufer – die rechtliche und steuerliche Gestaltung entscheidet wesentlich über den Erfolg. Wir begleiten die Nachfolge gemeinsam mit unseren Steuerberatern.

Was regelt ein Unternehmenskaufvertrag (SPA)?

+
Der Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement) regelt neben Kaufgegenstand und Kaufpreis vor allem Garantien des Verkäufers, Freistellungen für erkannte Risiken, Wettbewerbsverbote und die Bedingungen bis zum Vollzug (Closing). Eine sorgfältige Vertragsgestaltung entscheidet, wer welches Risiko nach dem Verkauf trägt. Wir verhandeln und gestalten den Kaufvertrag für Käufer wie Verkäufer.

Welche Verträge braucht mein Unternehmen im Tagesgeschäft?

+
Je nach Geschäftsmodell gehören dazu Liefer- und Vertriebsverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) sowie Vereinbarungen mit Vertriebspartnern und Dienstleistern. Unangepasste Musterverträge bergen Risiken, wenn sie nicht zum eigenen Geschäftsmodell passen. Wir prüfen bestehende Verträge und erstellen neue, passgenaue Vertragswerke.

Was ist eine D&O-Versicherung und brauche ich sie als Geschäftsführer?

+
Die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) schützt Geschäftsführer und Organe vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft oder Dritten. Da eine Haftung schnell existenzbedrohende Summen erreichen kann, ist sie für viele Geschäftsführer eine sinnvolle Absicherung – Umfang und Ausschlüsse der jeweiligen Police sollten aber genau geprüft werden.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit meinem bestehenden Steuerberater ab, wenn Sie mich im Gesellschaftsrecht beraten?

+
Wir ersetzen Ihren Steuerberater nicht, sondern ergänzen ihn um die rechtliche Seite – und stimmen uns bei Bedarf direkt mit ihm ab. Wenn Sie möchten, können auch unsere eigenen Steuerberater Kai-Uwe Hesse und Kerstin Bader die steuerliche Seite Ihres Anliegens mit übernehmen, sodass rechtliche und steuerliche Gestaltung aus einer Hand kommen. Sie entscheiden, welches Modell für Sie passt.

Sind Sie nur in Weimar und Leipzig tätig oder auch bundesweit?

+
Unsere Standorte sind Weimar und Leipzig, von dort betreuen wir Mandate in ganz Mitteldeutschland (Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt) und bundesweit. Viele gesellschaftsrechtliche Anliegen lassen sich ortsunabhängig per Telefon, E-Mail und Microsoft-Teams-Erstgespräch bearbeiten – der regionale Bezug bleibt, die Reichweite ist es nicht.

Was kostet die anwaltliche Beratung im Unternehmensrecht?

+
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Bedeutung der Angelegenheit – als Zeithonorar, Pauschale für abgegrenzte Aufgaben wie eine Vertragsprüfung oder nach dem Gegenstandswert (RVG), etwa bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das kostenlose Kennenlerngespräch dient dazu, Ihr Anliegen einzuordnen und Ihnen vorab zu sagen, womit Sie rechnen müssen.

Wie läuft der erste Kontakt ab?

+
Sie schildern uns telefonisch, per Schnellkontakt oder über den ausführlichen Fragebogen Ihr Anliegen. Im kostenlosen Kennenlerngespräch (20 Minuten) klären wir, ob und wie eine Zusammenarbeit passt – Themen, Ablauf, Konditionen. Die eigentliche rechtliche Beratung beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis oder nach individueller Vereinbarung.

Fristen und Formalien entscheiden oft über den Ausgang.

Ob Anfechtung eines Beschlusses oder Verhandlung eines Unternehmenskaufs – vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.

Team

HLP GmbH – Rechtsanwälte & Steuerberater

Zwei Rechtsanwälte und zwei Steuerberater an zwei Standorten – rechtliche und steuerliche Kompetenz, vollständig integriert.

Kosten & Honorar

Transparent und planbar.

Ihr erster Schritt kostet nichts: das Kennenlerngespräch (20 Minuten) zur Zusammenarbeit. Die inhaltliche Beratung beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.

Klarheit von Anfang an: Wir beraten ausschließlich gegen Vergütung – dafür wissen Sie jederzeit, woran Sie sind. Die erste Einordnung erfolgt zum Festpreis, die weitere Tätigkeit nach Zeit, Honorarvereinbarung oder nach Streitwert (RVG).

Beratung nach Zeit 250 €pro Stunde zzgl. USt Transparent abgerechnet und vorab besprochen – keine versteckten Kosten.

Erstberatung zum Festpreis

Strukturierte erste Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorab vereinbarten Festpreis – ohne Überraschungen.

Honorarvereinbarung

Für überschaubare Mandate Pauschal- oder Zeitvergütung; außergerichtlich auch unterhalb der gesetzlichen Gebühren möglich.

Abrechnung nach RVG

Alternativ nach dem Gegenstands-/Streitwert (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die voraussichtliche Höhe erläutern wir vorab.

Zusammenarbeit nach Ihrem Bedarf. Wir arbeiten eng mit Ihrem bestehenden Steuerberater zusammen – oder unsere eigenen Steuerberater übernehmen die steuerliche Seite gleich mit. Wir nehmen bewusst nicht jedes Mandat an, damit jeder Fall die nötige Aufmerksamkeit erhält.
Kontakt

So erreichen Sie uns

Ihr Einstieg: das kostenlose Kennenlerngespräch (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie passt: Themen, Ablauf, Konditionen. Bewusst keine Einzelfall-Rechtsberatung – die beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche und vertragliche Fristen (etwa bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder in laufenden Verhandlungen) laufen unabhängig davon weiter.

Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht

Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.

Fristen beachten: Ob Anfechtung eines Beschlusses, Reaktion auf eine Abberufung oder Verhandlungstermin bei einem Unternehmenskauf – buchen Sie rechtzeitig einen Termin oder rufen Sie unsere Zentrale an: 03643 85 00 12.
Online-Termin selbst buchen

Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.

Jetzt Kennenlerngespräch buchen →

Lieber telefonisch? 03643 85 00 12

Schnellkontakt

Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.

Lieber direkt anrufen? Zentrale Weimar 03643 85 00 12 · mpresch@hlp-beratung.de (Mo–Fr 08–18 Uhr).
Vertraulich. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder.

Ausführliche Anfrage

Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Verträge, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.

Der Fragebogen erfasst

  • Wer Gesellschafter · Geschäftsführer · Unternehmen/GmbH · Käufer/Verkäufer
  • Wann Datum des Schreibens/Beschlusses und laufende Fristen
  • Was Gesellschafterbeschluss/-streit · Geschäftsführervertrag · Unternehmenskauf/-verkauf · Vertragsprüfung · Sonstiges
  • Worum Kurzbeschreibung des Anliegens, beteiligte Personen/Gesellschaften
  • Anlagen Verträge und Schreiben als Datei-Upload
Downloadbereich – Vollmacht: Für die Mandatierung können Sie unsere interaktive Vollmacht direkt am Bildschirm ausfüllen, als PDF speichern/ausdrucken und unterschrieben mitbringen oder als Anlage hochladen.
Fragebogen mit Anlagen-Upload (datenschutzkonform) Hier wird der Microsoft-Forms-Fragebogen eingebettet – verschlüsselte Übermittlung inkl. sicherem Datei-Upload für Verträge und Unterlagen. Dies ist der empfohlene, datenschutzkonforme Weg.
Hinweis zum E-Mail-Versand: Eine unverschlüsselte E-Mail ist datenschutzrechtlich nicht gesichert – bitte senden Sie uns keine sensiblen Unterlagen per E-Mail. Nehmen Sie einfach per E-Mail oder über eine kurze Anfrage Kontakt auf; wir stellen Ihnen anschließend einen datenschutzkonformen Upload-Link zur sicheren Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Verfügung. Bitte bestätigen Sie:
Per E-Mail anfragen
Weichenstellung im Unternehmen? Wir sind für Sie da. Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min) – vertraulich und unverbindlich.
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