Unternehmensrecht –
klar beraten,
entschlossen vertreten.
GmbH-Recht, Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Unternehmenskauf und -nachfolge, Handelsrecht sowie Unternehmensverträge – wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Ihr rechtlicher Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Markus Presch – vor seiner anwaltlichen Laufbahn im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling) tätig, ein wirtschaftliches Fundament, das gesellschaftsrechtliche Fragen im unternehmerischen Kontext löst. Im Rücken das Team der HLP GmbH an den Standorten Weimar und Leipzig. Recht und Steuern aus einer Hand – gerade im Gesellschaftsrecht entscheidend, weil fast jede Weichenstellung beide Seiten hat.
Unternehmensrecht bei HLP – auf einen Blick
RA Markus Presch und das Team der HLP GmbH beraten im Gesellschafts- und Unternehmensrecht Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen – von der Gründung über den Gesellschafterstreit bis zum Unternehmenskauf. Auf Wunsch mit steuerlicher Beratung aus einer Hand durch die Steuerberater der HLP GmbH. Standorte Weimar und Leipzig, bundesweit. Erstkontakt: 03643 85 00 12.
Rechtsanwalt
Markus Presch
Rechtsanwalt Markus Presch ist Mitgründer und Geschäftsführer der HLP GmbH Hesse – Dr. Lierow – Presch Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Gemeinsam beraten wir Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Bereichen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts – von der Gründung bis zum Unternehmensverkauf.
„Beratung von Unternehmern für Unternehmer – geradlinig, unkompliziert und auf Augenhöhe."
Markus Preschs berufliche Laufbahn begann im Bankwesen (Commerzbank) und in der Versicherungsbranche (Gerling). Dieses wirtschaftliche Fundament ermöglicht es uns, gesellschaftsrechtliche Fragen nicht isoliert rechtlich, sondern im unternehmerischen Kontext zu lösen.
In der HLP GmbH arbeiten Rechtsanwälte und Steuerberater Hand in Hand: Rechtliche und steuerliche Fragen werden intern koordiniert – Sie haben einen Ansprechpartner für beides. Wir betreuen Mandate in ganz Mitteldeutschland und bundesweit.
Fachlich am Puls: Das Gesellschaftsrecht entwickelt sich stetig weiter – neue Gesetze wie das MoPeG, aktuelle Rechtsprechung und veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Durch kontinuierliche Fortbildung und die enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung im Team sind wir stets auf dem aktuellen Stand – damit Ihre Struktur und Ihre Verträge auf dem heutigen Recht beruhen.
Wen wir beraten
Vom Gesellschaftsvertrag bis zur Unternehmensnachfolge – wir beraten Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand. Sie schildern Ihr Anliegen, wir ordnen es ein und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich wie, wenn nötig, vor Gericht.
GmbH- & UG-Gesellschafter
Sie sind an einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beteiligt – als Gründungsgesellschafter oder späterer Erwerber eines Anteils? Wir beraten zu Ihren Rechten und Pflichten, von der Gesellschafterversammlung bis zum Gesellschafterstreit.
Geschäftsführer
Sie führen als Fremd- oder Gesellschafter-Geschäftsführer ein Unternehmen? Wir gestalten Ihren Anstellungsvertrag, beraten zu Haftungsfragen und vertreten Sie bei Abberufung oder Kündigung.
Familienunternehmen
Mehrere Generationen, mehrere Stimmen: Wir beraten Familienunternehmen zu Gesellschaftsvertrag, Nachfolgeplanung und dem Ausgleich unterschiedlicher Interessen innerhalb der Familie.
Startups & Nachfolger
Sie gründen neu oder übernehmen ein bestehendes Unternehmen? Wir begleiten Gründung, Beteiligungsverträge und die rechtliche Seite von Nachfolge und Unternehmenskauf.
Zusammenspiel mit Ihrem Steuerberater – oder wir übernehmen beides
Viele gesellschaftsrechtliche Fragen haben eine steuerliche Seite – von der Rechtsformwahl über die Umwandlung bis zur Unternehmensnachfolge. Wenn Sie einen eigenen Steuerberater haben, arbeiten wir eng mit ihm zusammen und stimmen die rechtliche Gestaltung mit der steuerlichen ab.
Wenn Sie möchten, übernehmen unsere eigenen Steuerberater Kai-Uwe Hesse und Kerstin Bader die steuerliche Seite gleich mit – dann kommen rechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand, ohne separate Abstimmung zwischen zwei Kanzleien.
Was wir für Sie tun
Gesellschaftsrechtliche Beratung, die rechtlich präzise und wirtschaftlich sinnvoll ist – für Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer im Mittelstand.
Beratung & Gestaltung
Gründung, Satzung, Verträge und laufende gesellschaftsrechtliche Beratung – wir entwickeln Strukturen, die zu Ihrem Unternehmen passen und im Alltag tragfähig sind.
Mehr erfahren →Konfliktlösung & Vertretung
Gesellschafterstreit, Geschäftsführerhaftung, Abberufung – wenn es zum Konflikt kommt, vertreten wir Ihre Position klar und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Mehr erfahren →Transaktionen & Nachfolge
Unternehmenskauf, -verkauf und Nachfolgeplanung – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, gemeinsam mit unseren Steuerberatern für die steuerliche Seite.
Mehr erfahren →Unternehmensrecht – alle Bereiche
Vom GmbH-Recht bis zum Unternehmenskauf – wir beraten Sie in sämtlichen gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.
GmbH- & Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit & Gesellschafterversammlung
Geschäftsführer – Anstellung, Haftung, Abberufung
Unternehmenskauf & Nachfolge (M&A)
Handels- & Vertriebsrecht
Unternehmensverträge
GmbH- & Gesellschaftsrecht
Von der Gründung über die laufende Beratung bis zur Satzungsänderung – das Gesellschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen, in dem Ihr Unternehmen handelt. Eine durchdachte Satzung und klare Gesellschaftervereinbarungen verhindern viele Konflikte, bevor sie entstehen.
Wir begleiten GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und andere Gesellschaftsformen von der Gründung bis zur laufenden Beratung – Satzungsgestaltung, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen sowie die Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen.
- Gründung von GmbH, UG und GmbH & Co. KG
- Satzungsgestaltung und Gesellschaftervereinbarungen
- Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung (§ 46 GmbHG)
- Kapitalerhöhung, -herabsetzung und Anteilsübertragung
- Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
- Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
Direkt anfragen
Ob Neugründung oder Änderung einer bestehenden Struktur – wir prüfen, was rechtlich und steuerlich zu Ihrem Unternehmen passt.
Zentrale Weimar: 03643 85 00 12
E-Mail: mpresch@hlp-beratung.de
Kostenloses Kennenlerngespräch (20 Min)
Gesellschafterstreit & Gesellschafterversammlung
Aus geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten kann schnell ein offener Gesellschafterstreit werden – über Gewinnverwendung, Geschäftsführung oder die Zukunft des Unternehmens. Wer hier zu spät oder unvorbereitet handelt, riskiert eine dauerhafte Blockade der Gesellschaft.
Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer in Konfliktsituationen – von der rechtlichen Bewertung über die Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Dr. Niels Lierow bringt dabei seine Erfahrung als ehemaliger Zivilrichter am Landgericht Hamburg ein.
- Rechtliche Bewertung von Konflikten zwischen Gesellschaftern
- Vorbereitung und Leitung von Gesellschafterversammlungen
- Anfechtung fehlerhafter Gesellschafterbeschlüsse
- Ausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen
- Gesellschafterklage (actio pro socio)
- Vertretung vor Gericht bei eskalierten Konflikten
Direkt anfragen
Je früher wir eingebunden werden, desto mehr Handlungsspielraum bleibt. Sprechen Sie uns an, bevor eine Versammlung eskaliert.
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Geschäftsführer – Anstellung, Haftung, Abberufung
Als Geschäftsführer stehen Sie zwischen unternehmerischer Verantwortung und persönlichem Haftungsrisiko. Anstellungsvertrag und Organstellung sind zwei rechtlich getrennte Ebenen, die häufig durcheinandergeraten – mit Folgen gerade im Konfliktfall.
Wir gestalten Geschäftsführer-Anstellungsverträge, beraten zu Sorgfaltspflichten und Haftungsvermeidung und vertreten Geschäftsführer wie Gesellschaften bei Abberufung, Kündigung oder Haftungsfragen.
- Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
- Haftungsvermeidung nach § 43 GmbHG
- Abberufung und Kündigung – Organstellung und Anstellungsvertrag getrennt betrachtet
- D&O-Versicherung: Umfang und Sinnhaftigkeit prüfen
- Verhalten in der Unternehmenskrise
- Vertretung in Haftungsprozessen
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Ob Vertragsgestaltung, Krisensituation oder bereits laufender Streit – wir ordnen Ihre Lage schnell ein.
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Unternehmenskauf & Nachfolge (M&A)
Ob Kauf, Verkauf oder die Übergabe an die nächste Generation – eine Unternehmenstransaktion ist eine der komplexesten unternehmerischen Entscheidungen. Recht und Steuern greifen hier besonders eng ineinander.
Wir begleiten Käufer und Verkäufer durch den gesamten Prozess – von der ersten Absichtserklärung (Letter of Intent) über die Due Diligence und den Kaufvertrag bis zum Übergang (Closing). Bei Nachfolgen stimmen wir Gesellschaftsvertrag, Testament und steuerliche Gestaltung gemeinsam mit unseren Steuerberatern aufeinander ab.
- Letter of Intent, NDA und Verhandlungsführung
- Rechtliche Due Diligence
- Unternehmenskaufvertrag (SPA): Garantien, Freistellungen, Wettbewerbsverbote
- Share Deal oder Asset Deal – Strukturierung der Transaktion
- Unternehmensnachfolge: Familie, Management-Buy-out oder externer Verkauf
- Begleitung bis zum Closing
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Vertraulichkeit hat bei Transaktionen oberste Priorität. Ein erstes, unverbindliches Gespräch schafft Klarheit über den weiteren Weg.
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Handels- & Vertriebsrecht
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten eigene Regeln – vom kaufmännischen Bestätigungsschreiben bis zu Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen. Wer diese Besonderheiten kennt, vermeidet unnötige Risiken im Tagesgeschäft.
Wir beraten zu Handelsvertreter-, Vertriebs- und Handelsgeschäften, prüfen und gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Bereich und vertreten Unternehmen bei Streitigkeiten mit Geschäftspartnern.
- Handelsvertreter- und Vertriebsverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Geschäftsverkehr
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben und Handelsbräuche
- Prokura und Handelsregisteranmeldungen
- Lieferketten- und Bezugsvereinbarungen
- Vertretung bei Streitigkeiten mit Geschäftspartnern
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Klare Verträge im Tagesgeschäft ersparen später viel Ärger. Wir prüfen, wo Nachbesserungsbedarf besteht.
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Unternehmensverträge
Ob Gesellschaftervereinbarung, Geheimhaltungsvereinbarung oder Dienstleistungsvertrag – die Qualität Ihrer Verträge entscheidet oft erst im Streitfall über den Ausgang. Ein Vertrag, der nur im Idealfall funktioniert, ist kein guter Vertrag.
Wir gestalten und prüfen Unternehmensverträge aller Art – individuell auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten, nicht als unangepasstes Muster aus dem Internet.
- Gesellschaftervereinbarungen neben der Satzung
- Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
- Geschäftsführer- und Beraterverträge
- Liefer-, Kooperations- und Dienstleistungsverträge
- Wettbewerbsverbote
- Vertragsverhandlung und -durchsetzung
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Lassen Sie zentrale Verträge vor der Unterschrift prüfen – nicht erst, wenn es zum Streit kommt.
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Gesellschafterstreit, Vertragsfrage oder Unternehmensverkauf?
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung. Online-Termin spart Ihnen Zeit und Kosten.
Aus der Unternehmenskrise wird ein Strafverfahren? Dann verteidigen wir.
Insolvenzverschleppung, nicht abgeführte Sozialabgaben oder steuerstrafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit der Gesellschaft – sobald es strafrechtlich wird, zählen Erfahrung und schnelles Handeln. Auf unserer Spezialseite zum Steuerstrafrecht sehen Sie, wie wir verteidigen.
Zur Seite SteuerstrafrechtWichtige Begriffe im Unternehmensrecht
Kurz und verständlich erklärt – die zentralen Begriffe, die im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen immer wieder auftauchen.
vGA (verdeckte Gewinnausschüttung)
Eine Vermögensverschiebung von der Gesellschaft an einen Gesellschafter, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und einem Fremdvergleich nicht standhält – etwa ein überhöhtes Geschäftsführergehalt.
Gesellschafterbeschluss
Die Entscheidung der Gesellschafterversammlung einer GmbH, etwa über Gewinnverwendung, Satzungsänderungen oder die Bestellung von Geschäftsführern (§ 46 GmbHG).
Geschäftsführerhaftung
Die persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen, etwa bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG). Im Regelfall haftet dagegen die Gesellschaft mit ihrem eigenen Vermögen.
Due Diligence
Die strukturierte Prüfung eines Unternehmens vor einem Kauf, Verkauf oder einer Beteiligung – rechtlich, wirtschaftlich und steuerlich, um Risiken vor Vertragsschluss zu erkennen.
Asset Deal / Share Deal
Zwei Grundformen des Unternehmenskaufs: Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, beim Share Deal Geschäftsanteile am Rechtsträger selbst.
Drag-along (Mitverkaufspflicht)
Eine Satzungsklausel, die Minderheitsgesellschafter verpflichtet, ihre Anteile mitzuverkaufen, wenn die Mehrheit ihre Anteile an einen Käufer veräußert.
Vinkulierung
Eine Satzungsklausel, wonach die Übertragung von Geschäftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter gebunden ist.
Abfindungsklausel
Eine Regelung, die festlegt, wie ein ausscheidender Gesellschafter für seinen Anteil entschädigt wird – ein häufiger Streitpunkt bei unklarer oder zu niedriger Bemessung.
D&O-Versicherung
Die Directors-and-Officers-Versicherung schützt Geschäftsführer und andere Organe vor den finanziellen Folgen einer persönlichen Haftung gegenüber der Gesellschaft oder Dritten.
Satzung (Gesellschaftsvertrag)
Die Grundordnung einer GmbH – Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital sowie Regeln zu Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung und Anteilsübertragung.
Weitere Themen im Unternehmensrecht
Über die häufigsten Fragen hinaus begegnen uns in der Beratung regelmäßig weitere Themen aus dem Gesellschafts- und Unternehmensbereich. Ein erster Überblick mit Verweis auf unseren Ratgeber – für die Einschätzung Ihres konkreten Falls sprechen Sie uns gerne an.
Gründung, Struktur & laufender Betrieb
MoPeG: neues Recht der PersonengesellschaftenWas sich für GbR, OHG und KG geändert hat.
Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sind GbR, OHG und KG neu geordnet; unter anderem gibt es jetzt ein Gesellschaftsregister für die GbR. Für bestehende Personengesellschaften lohnt sich ein Blick auf Anpassungsbedarf bei Gesellschaftsverträgen und Registrierungspflichten.
Die digitale GmbH-GründungNotartermin per Video statt persönlichem Erscheinen.
Eine GmbH lässt sich inzwischen auch per Video-Notartermin gründen, ohne persönliches Erscheinen beim Notar. Das beschleunigt die Gründung, ersetzt aber nicht die sorgfältige inhaltliche Vorbereitung von Satzung und Gesellschaftervereinbarung.
GmbH oder GmbH & Co. KG?Der direkte Vergleich zweier gängiger Rechtsformen.
GmbH und GmbH & Co. KG unterscheiden sich in Haftung, Besteuerung und Publizitätspflichten. Welche Rechtsform passt, hängt von der geplanten Unternehmensgröße, der Nachfolge und den steuerlichen Zielen ab.
Geschäftsgeheimnisse schützenPflichten nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz.
Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nur, wenn das Unternehmen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen trifft – etwa durch Vertraulichkeitsvereinbarungen und Zugriffsbeschränkungen. Ohne solche Maßnahmen entfällt der gesetzliche Schutz häufig ganz.
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter & GeschäftsführerWas während und nach der Tätigkeit zulässig ist.
Gesellschafter und Geschäftsführer unterliegen häufig einem Wettbewerbsverbot während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen; nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind dagegen nur unter engeren Voraussetzungen wirksam. Eine klare vertragliche Regelung schafft Sicherheit für beide Seiten.
Nachfolge, Transaktionen & Sonderfälle
Unternehmensnachfolge: die Wege im ÜberblickFamilie, Management-Buy-out oder externer Verkauf.
Nachfolge kann innerhalb der Familie, an Mitarbeiter (Management-Buy-out) oder an externe Käufer erfolgen. Jeder Weg hat eigene rechtliche und steuerliche Weichenstellungen, die frühzeitig bedacht werden sollten.
Due Diligence beim UnternehmenskaufRisiken erkennen, bevor man kauft.
Die Due Diligence untersucht vor dem Kauf rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Risiken des Zielunternehmens – von bestehenden Verträgen über Rechtsstreitigkeiten bis zu Arbeitsverhältnissen. Erkannte Risiken fließen in Kaufpreis, Garantien oder Freistellungen ein.
Share Deal oder Asset Deal?Die zwei Wege des Unternehmenskaufs.
Beim Share Deal wechseln Anteile den Eigentümer, beim Asset Deal einzelne Wirtschaftsgüter und Vertragsverhältnisse. Die Wahl beeinflusst Haftung, Vertragsübergang und Besteuerung – eine Entscheidung, die Recht und Steuern gemeinsam beantworten.
StaRUG: Restrukturierung als Alternative zur InsolvenzSanierung noch vor dem Insolvenzverfahren.
Das StaRUG eröffnet Unternehmen in der Krise – noch vor einer Insolvenz – ein gerichtsnahes Restrukturierungsverfahren, um mit einem Teil der Gläubiger einen Sanierungsplan umzusetzen. Es setzt eine frühzeitige, sorgfältige Vorbereitung voraus.
Holding gründenRechtliche Gestaltung und steuerliche Wirkung im Zusammenspiel.
Eine Holdingstruktur bündelt Beteiligungen in einer Muttergesellschaft und kann Haftung, Nachfolge und Besteuerung des Unternehmens günstig gestalten. Die rechtliche Struktur und die steuerliche Wirkung müssen dabei von Anfang an zusammengedacht werden.
Häufig gestellte Fragen zum Unternehmensrecht
Direkte Antworten auf die meistgesuchten Fragen – damit Sie sich ein erstes Bild machen können, bevor wir sprechen.
Wann brauche ich einen Anwalt für Unternehmensrecht statt nur meinen Steuerberater?
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und GmbH & Co. KG?
Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer persönlich?
Kann ich als Geschäftsführer jederzeit abberufen werden?
Was tun bei Streit zwischen Gesellschaftern?
Was ist bei einer Gesellschafterversammlung zu beachten?
Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?
Was prüft eine Due Diligence beim Unternehmenskauf?
Wie bereite ich meine Unternehmensnachfolge rechtlich vor?
Was regelt ein Unternehmenskaufvertrag (SPA)?
Welche Verträge braucht mein Unternehmen im Tagesgeschäft?
Was ist eine D&O-Versicherung und brauche ich sie als Geschäftsführer?
Wie läuft die Zusammenarbeit mit meinem bestehenden Steuerberater ab, wenn Sie mich im Gesellschaftsrecht beraten?
Sind Sie nur in Weimar und Leipzig tätig oder auch bundesweit?
Was kostet die anwaltliche Beratung im Unternehmensrecht?
Wie läuft der erste Kontakt ab?
Fristen und Formalien entscheiden oft über den Ausgang.
Ob Anfechtung eines Beschlusses oder Verhandlung eines Unternehmenskaufs – vereinbaren Sie jetzt einen Online-Termin oder nehmen Sie Kontakt auf.
HLP GmbH – Rechtsanwälte & Steuerberater
Zwei Rechtsanwälte und zwei Steuerberater an zwei Standorten – rechtliche und steuerliche Kompetenz, vollständig integriert.
Transparent und planbar.
Ihr erster Schritt kostet nichts: das Kennenlerngespräch (20 Minuten) zur Zusammenarbeit. Die inhaltliche Beratung beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.
Klarheit von Anfang an: Wir beraten ausschließlich gegen Vergütung – dafür wissen Sie jederzeit, woran Sie sind. Die erste Einordnung erfolgt zum Festpreis, die weitere Tätigkeit nach Zeit, Honorarvereinbarung oder nach Streitwert (RVG).
Erstberatung zum Festpreis
Strukturierte erste Einordnung Ihres Anliegens zu einem vorab vereinbarten Festpreis – ohne Überraschungen.
Honorarvereinbarung
Für überschaubare Mandate Pauschal- oder Zeitvergütung; außergerichtlich auch unterhalb der gesetzlichen Gebühren möglich.
Abrechnung nach RVG
Alternativ nach dem Gegenstands-/Streitwert (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die voraussichtliche Höhe erläutern wir vorab.
So erreichen Sie uns
Ihr Einstieg: das kostenlose Kennenlerngespräch (20 Minuten) per Telefon oder Video – wir klären, ob und wie eine Zusammenarbeit für Sie passt: Themen, Ablauf, Konditionen. Bewusst keine Einzelfall-Rechtsberatung – die beginnt danach mit der Erstberatung zum Festpreis.Ein Mandat entsteht erst durch ausdrückliche Beauftragung – gesetzliche und vertragliche Fristen (etwa bei der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen oder in laufenden Verhandlungen) laufen unabhängig davon weiter.
Online-Termin – Video oder Telefon, automatisch gebucht
Buchen Sie selbst einen freien Termin – wahlweise als Video-Gespräch (Microsoft Teams) oder als Telefon-Termin. Datum und Uhrzeit wählen Sie; die Bestätigung und der Kalendereintrag erfolgen automatisch, beim Video-Termin inkl. Teams-Link. Beim Telefon-Termin rufen wir Sie zur gewählten Zeit an.
Freien Termin wählen – die Bestätigung und der Microsoft-Teams-Link kommen automatisch.
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Schnellkontakt
Wenig Aufwand, kein langes Schreiben: Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und ein bis zwei Sätze zu Ihrem Anliegen – wir rufen zurück. Für detaillierte Fälle mit Unterlagen nutzen Sie bitte die ausführliche Anfrage.
Ausführliche Anfrage
Mit ein paar strukturierten Angaben können wir Ihr Anliegen schon vor dem ersten Gespräch einordnen – das spart Zeit und gibt Ihnen schneller eine fundierte Einschätzung. Sie können Verträge, Schreiben und Unterlagen direkt als Anlage hochladen.
Der Fragebogen erfasst
- Wer Gesellschafter · Geschäftsführer · Unternehmen/GmbH · Käufer/Verkäufer
- Wann Datum des Schreibens/Beschlusses und laufende Fristen
- Was Gesellschafterbeschluss/-streit · Geschäftsführervertrag · Unternehmenskauf/-verkauf · Vertragsprüfung · Sonstiges
- Worum Kurzbeschreibung des Anliegens, beteiligte Personen/Gesellschaften
- Anlagen Verträge und Schreiben als Datei-Upload
Mehr als Unternehmensrecht
Rechtsanwalt Markus Presch ist Teil der HLP GmbH – Rechtsanwälte und Steuerberater unter einem Dach. Über das Unternehmensrecht hinaus stehen Ihnen weitere Rechtsgebiete zur Verfügung – alles aus einer Hand.
Dokumente zum Mandat
Alle wichtigen Unterlagen für Ihre Mandatierung – am Bildschirm ausfüllbar, druckbar oder als PDF speicherbar.
Vollmacht
Interaktive Mandats-Vollmacht: am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken oder als PDF speichern und unterschrieben einreichen.
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